BMCR 2021.11.12

Women in the law courts of classical Athens

, Women in the law courts of classical Athens. Edinburgh: University of Edinburgh Press, 2021. Pp. 288. ISBN 9781474446723. $105.00.

Das Gerichtswesen war ein außerordentlich wichtiger Bestandteil des politischen und sozialen Lebens der antiken Polis Athen. Das relativ umfangreiche Corpus der erhaltenen Gerichtsreden erlaubt weit über die rein rechtlichen Gegebenheiten hinaus einen Zugang zur politischen Funktionsweise und zum gesellschaftlichen Leben des wichtigsten und größten Gemeinwesens des klassischen Griechenlands. Die Frage, in welch unterschiedlicher Weise Frauen und Männer mit dem athenischen Rechtswesen je in Berührung kamen, ist angesichts dieser Ausgangslage von hoher Relevanz für vielfältige Erkenntnisse über Geschlechterverhältnisse, Sozialverhalten und dominante moralische Einstellungen. Konstantinos Kapparis, der bereits zahlreiche Arbeiten zur Geschichte des Rechtswesens, zu Genderfragen und zur Prostitution im antiken Athen vorgelegt hat, will in seinem neuen Buch einen Überblick liefern über die Rollen, welche Frauen in der athenischen Justiz haben spielen können.

In der Einleitung betont Kapparis dezidiert, dass Frauen nicht nur passiver Verhandlungsgegenstand oder Opfer des Systems gewesen seien, deren Sphäre von derjenigen der Männer strikt getrennt gewesen sei, sondern dass ihnen mehrere Möglichkeiten offen gestanden hätten, ihre Anliegen anhängig zu machen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch aktiv an Rechtshändeln zu partizipieren. Das Zusammenleben sei flexibleren Mustern unterworfen gewesen, als die bisherige Forschung häufig angenommen habe. Was das Justizsystem angeht, sei für Frauen insbesondere das Vorfeld eines Prozesses wichtig gewesen: Vor den Vierzig etwa, welche Bagatellfälle entschieden, oder den Schiedsrichtern konnten sie in Person erscheinen und ihr Anliegen geltend machen. Lediglich auf der obersten Ebene, dem Volksgericht, war ihnen Teilhabe und Auftritt verwehrt. Dieses steht freilich im Fokus der Quellen und prägte daher auch lange die Wahrnehmung der Problematik. Man kann Kapparis aber durchaus in der Vermutung folgen, dass gerade viele dieser wenig spektakulären Fälle, welche den Weg in die Überlieferung nicht gefunden haben, für Frauen von Bedeutung waren, die ein Geschäft betrieben oder über Eigentum verfügten. Kapparis versteht so gesehen Frauen nicht einfach als Teil eines oikos ohne erkennbare persönliche Entfaltungschancen, sondern schreibt ihnen eine potentiell aus der häuslichen Begrenzung heraustretende Individualität mit Einfluss auf ihr jeweiliges Schicksal zu. Die damit einhergehenden diversen Handlungsspielräume von Frauen im Rahmen des Gerichtswesens auszuloten ist das eigentliche Ziel des Buches.

Bevor Kapparis auf die einzelnen dafür einschlägigen Bereiche eingeht, bietet er im ersten Teil (23–101) eine Art Katalog der Rechtsfälle, in die Frauen involviert waren. Er beschränkt sich bewusst auf reale Verfahren, stützt sich demnach im Wesentlichen auf das Corpus der attischen Redner und klammert fiktive Literatur aus, besonders also Tragödie und Komödie. Auch wenn gerade die dramatische Literatur unter anderem anhand von mythischen oder konstruierten Gerichtsfällen Einstellungen zu Geschlechterverhältnissen und Einschätzungen von Frauentypen reflektiert, die auch für die Beurteilung der ideologischen Hintergründe von Rechtsverfahren bedeutsam waren, kann das plausibel sein. Dennoch ist dies der problematischste Teil des Werkes. Zunächst leuchtet das Gliederungsprinzip nach Namen der im Redentitel genannten Prozessführenden, die ja mehr oder weniger zufällig sind, nicht ein; eine Reihung nach Autoren oder nach der behandelten Materie wäre vorzuziehen gewesen. Überdies ergibt sich aus der bloßen Auflistung, die nur rudimentär als Gesamtes ausgewertet wird, lediglich ein bescheidener Erkenntnisgewinn, zumal die wichtigeren und aussagekräftigeren der aufgeführten 29 Fälle in der folgenden Sachdiskussion noch einmal ausgiebig besprochen werden. Eigenheiten, Erkenntnischancen und -grenzen des Materials werden zu wenig erörtert.

Im zweiten Teil (103–226) traktiert Kapparis die möglichen Zugänge von Frauen in das Gerichtssystem (105–123), die Rechtsmaterien, von denen sie besonders oft betroffen waren (124–154), die Geschlechterklischees, die in den Argumentationen gehäuft bemüht werden (155–186), und die Auswirkungen sozialer Differenzierungen auf die Teilhabe von Frauen am Gerichtswesen (187–216). Vorerst untermalt Kapparis überzeugend die einleitend geäußerte These, dass die institutionellen Gegebenheiten Frauen zwar aus dem Rampenlicht großer Prozesse heraushielten, dass es ihnen aber möglich war, wenn nötig und mit Hilfe von synegoroi und kyrioi, ihre Gravamina auch in Volksgerichten zu Gehör zu bringen sowie in den unteren Stufen des Gerichtssystems selbst zu erscheinen. Der selektive Blick der Quellen, der sich nur sehr selten auf den Alltag eines athenischen Haushalts richtet und für die dort auftretenden Herausforderungen weitgehend blind ist – Lysias ist bis zu einem gewissen Grad eine Ausnahme –, ist hier besonders schmerzlich zu empfinden.

Die für uns erkennbaren Prozessgegenstände, mit denen Frauen besonders häufig konfrontiert waren, erstreckten sich vornehmlich auf Eigentums- und Erbschaftsfragen, Bürgerrechtsprobleme und Anklagen wegen Asebie, welche ihrerseits ein weites Feld (von Zauberei bis zu unsittlichem Verhalten) abdecken. Auch wenn hier nicht direkt politische Fragen oder Auseinandersetzungen großer Figuren im Vordergrund stehen, kann Kapparis doch zeigen, dass in einem entsprechenden Gerichtshandel häufig weniger die Frau selbst getroffen werden sollte, sondern primär auf mit ihr familiär, erotisch oder sonst verbundene Herren gezielt wurde wie etwa im Prozess gegen Aspasia (Perikles) oder gegen Neaira (Stephanos). Das erstaunt angesichts des Charakters des athenischen Gerichtswesens und der Quellenlage nicht weiter, genauso wenig wie es verwundert, dass in der Argumentation vieler Reden, wo es sich denn aufdrängte, sowohl weibliche wie männliche Genderstereotypen herangezogen wurden. Die positiv konnotierten sehen nach Kapparis die Frauen als fähige, respektable und pflichtbewusste Haushaltsführerin und Mutter, nicht aber als anlehnungsbedürftige, wenn auch grazile und charmante Person, die Unterstützung sucht. Auf der negativen Seite wurde oft die sexuelle Unersättlichkeit hervorgehoben, zumal wenn die involvierte Frau Hetäre war oder es sich anbot, sie als solche zu beschreiben, oder die Kontrahentin wird als Zauberin oder Giftmischerin und Gefahr für die Polis diskreditiert. Andere Klischees könnten angeführt werden, welche ebenfalls die unheimliche und unkontrollierbare Macht von Frauen über Männer betonen. Die Emotionalisierung von Verfahren vor dem Volksgericht war gängige Praxis, die anzuwenden sich bei Frauen freilich verstärkt anbot, da ihnen ohnehin anhaftete, gefühlsgeleitete Wesen zu sein, welche die Männer möglichst im Zaum halten sollten. Entsprechende Äußerungen in den Plädoyers bedienten also Vorurteile, die vielen Heliasten nicht fremd gewesen sein dürften.

Im letzten Kapitel schließlich stehen die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten und Erfahrungen im Mittelpunkt, denen die verschiedenen gesellschaftlichen Segmente auch unter Frauen ausgesetzt waren, wenn sie es mit dem Justizwesen zu tun bekamen. Es zeigt sich, dass es nicht leicht ist, über die rein rechtlichen Gegebenheiten hinaus Erkenntnisse zu gewinnen. Kapparis argumentiert mit Plausibilitäten, wenn er schreibt, dass Bürgerinnen auf den unteren Stufen des Rechtswesens als Partei auftreten konnten, ja können mussten, wenn sie wirtschaftlich tätig waren, was unter anderem die Komödie zeigt, dass selbständige Metökinnen ihnen in vielem gleich kamen, dass aber Unfreie kaum Chancen hatten, sich rechtlich Gehör zu verschaffen. Das ist Alles wenig überraschend, auch wenn die stete und dezidierte Betonung der möglichen Teilhabe zumindest der ersten beiden Gruppen an der Rechtsfindung zu begrüßen ist.

Kappariss Zugriffe auf den Untersuchungsgegenstand sind sachgerecht und decken dessen wesentliche Facetten ab. Allerdings kann während der Lektüre bisweilen der Eindruck gewonnen werden, dass Kapparis tendenziell eher eine Sammlung von Einzelabhandlungen als eine in sich geschlossene Monographie verfasst hat. Immer wieder werden dieselben Prozesse in den diversen Kapiteln in oft sehr ähnlicher Diktion als Exempel aufgegriffen. Phile und ihr Schicksal beispielweise, eine der Protagonistinnen von Is. 3 Über das Gut des Pyrrhos, wird in sich kaum unterscheidender Art für die Argumentation in mehreren Kontexten herangezogen (neben der Darlegung des Falles im Katalog 73-75 etwa auch 145f. und 190f.). Solches Vorgehen, das auch in anderen Beispielen festzustellen ist, ist zweifelsohne der Knappheit der Quellen sowie der Komplexität und Aussagekraft der jeweiligen Fälle geschuldet, welche dem einzelnen bekannten überlieferten Verfahren eine große Argumentationslast aufbürden, macht den Text aber schwerfällig und teilweise redundant.

Nichtsdestotrotz legt Kapparis eine gute Darlegung der Materie vor, wie sie bislang noch nicht existiert. Er informiert zuverlässig über die Rechtslage, die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe, die Strategien, die Frauen anwenden konnten, um zu ihrem Recht zu kommen, oder auch die Nöte, in welche sie geraten konnten, wenn ihnen jemand Böses wollte. Insbesondere jedoch ist erfrischend, dass der Fokus nicht auf die angebliche Schwäche und Zurückgesetztheit der Frauen im öffentlichen Raum gelegt wird (die es gewiss gab), sondern ihren Einflussmöglichkeiten und ihrer Durchsetzungsfähigkeit ein angemessenes Gewicht gegeben wird.

Inhaltsverzeichnis

Introduction (S. 1–20)
Part I Cases Involving Women Litigants (S. 23–101)
Part II Women and the Athenian Justice System (S. 103–226)
1. Women’s Participation in the Athenian Justice System (S. 105–123)
2. Judicial Procedure Involving Women (S. 124–154)
3. Gender as a Factor in the Construction of the Argument (S. 155–186)
4. Women’s Empowerment, Social Groups and the Justice System (S. 187–216)
5. Conclusions (S. 217–226)
Appendix: The Main Laws Affecting the Lives of Athenian Women (S. 227–241)
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