BMCR 2014.07.06

Martials ‘epigrammatischer Kanon’. Zetemata, 246

, Martials 'epigrammatischer Kanon'. Zetemata, 246. München: Verlag C. H. Beck, 2013. 318. ISBN 9783406655449. €78.00 (pb).

Nina Mindt untersucht „Martials epigrammatischen Kanon“, d.h. den Kanon vorgängiger lateinischer Literatur, wie er durch literarische Anspielungen in Martials Epigrammen konstituiert wird.

Sie beginnt mit der Definition und Geschichte des Begriffs „Kanon“ (13ff. – der Ausdruck „Aktandengruppe“, 13, wäre erklärungsbedürftig), dessen Verfolgung zu einer Art „immanenter Literaturgeschichte“ (15) führen soll. Mindt legt großen Wert darauf, daß das, was sie untersucht, nicht die „Rezeption“, sondern die – epigrammatische – „Transformation“ früherer Literatur ist (24, vgl. 137: entscheidend ist nicht, wie Catull „rezipiert“, sondern wie er bei Martial “produziert“, d.h. reproduziert, wird).

Nach einer „Ouvertüre“ über den sog. „Bücherzyklus“ Martials (XIV 183–196, 25ff.) beginnt sie mit dem ciceronianischen Werk (31ff.). Die meisten von Martial thematisierten Charakteristika Ciceros ergeben sich nicht aus konkreten intertextuellen Bezugnahmen auf sein Werk, sondern folgen einer allgemeinen Exempla Tradition über Cicero (39ff., vgl. 69); mögliche direkte Verbindungen Martials zu Cicero, etwa zu dessen Dichtung und insbesondere seiner Epigrammatik, bleiben ungenutzt (50ff.), obwohl man kaum sicher ausschließen kann, daß Martial möglicherweise auf verlorene Epigramme Ciceros anspielt; ferner bleiben überhaupt die philosophischen Werkteile Ciceros weitgehend unberücksichtigt (69).

Gerade im Kapitel über Cicero zeigt sich gelegentlich, daß das methodische Prinzip der „epigrammatischen Transformation“ klassischer Autoren nicht überall gleich sinnvoll angewandt werden kann. Wenn etwa über eine sexuelle Verfehlung in einem Spottepigramm gesagt wird, nicht einmal ein Cicero redivivus könne den Missetäter entlasten (IV 16, 61f.), so wird hier ersichtlich nicht ein neuartiges „epigrammatisches Bild“ Ciceros gezeichnet, sondern einfach eine sehr herkömmliche Vorstellung (Cicero als denkbar bester Advokat) bedient.

Im nächsten Kapitel geht es um Martials Behandlung des „Kanonriesen“ Vergil (70ff., Zitat von 71). Die umstrittenen „lasziven“ Frühwerke Vergils spielen bei Martial keine Rolle (82), im Mittelpunkt stehen einerseits die Eklogen und andererseits die Aeneis als Anfangs- und Endpunkt der im Sinne eines gattungshierarchischen Aufstiegs verstandenen Biographie Vergils. So wird die relativ geringe Beachtung der Georgica verständlich (107), die sich zu weitgehender Ignorierung Lukrezens und der römischen Lehrdichtung überhaupt fügt (vgl. 270ff. zu dieser „Kanonlücke“).

Das Epigramm auf den künftigen Sohn Domitians (VI 3, 88) wird zu Recht vor dem Hintergrund der vierten Ekloge betrachtet – man wundert sich allerdings, daß die sinnentscheidene Reminiszenz von Dardanio promissum nomen Iulo an Aen. I 288 Iulius, a magno demissum nomen Iulo keinerlei Beachtung findet.1

Wichtig sind über die eigentlichen Werke Vergils hinaus seine Biographie, insbesondere sein Verhältnis zu Maecenas, wozu Martial bereits Hinweise aus der laus Pisonis und der vierten Ekloge des Calpurnius Siculus entnehmen konnte (108; 113f.). Besondere Bedeutung hat dabei die Eklogenfigur Alexis, die in der fiktiven Biographie Vergils als ein dem Dichter von Maecenas geschenkter Lustknabe und somit als ein Symbol sowohl der „materiellen Entlohnung“ eines Dichters als auch seines persönlichen „Inspirationsobjekts“ figuriert (120); so können die ganzen Bucolica als eine niedere erotische Dichtungsgattung vindiziert werden (123, besonders in VIII 73, 120ff.).

Das Kapitel über Catull beginnt mit der besonderen Problematik der Gattungseinordnung dieses Dichters (137), dessen Auffassung als Epigrammatiker – und somit als direkter Vorläufer Martials – durchaus nicht unproblematisch ist. Mindt glaubt, daß die übrigen, obskuren Epigrammatiker, auf die sich Martial beruft, nämlich Albinovanus Pedo, Domitius Marsus und Lentulus Gaetulicus bezüglich ihrer „Bedeutung für die Gattungsgeschichte“ bei Martial „überbetont“ werden (142). Grundlage dieses Schlusses sind die sonstigen Nachrichten über diese Dichter (140–142), in denen über die epigrammatischen Produktionen dieser Autoren wenig gesagt wird – möglicherweise ein problematischer Schluß ex silentio. Was von Martial nachhaltig berücksichtigt wird, sind besonders die „Paradegedichte“, die nicht zum letzten Werkteil Catulls, sondern zu den sogenannten „Polymetra“ gehören (148ff.; Beobachtungen zur Imitation von Cat. 1 bei Martial und Ausonius, 149). Zur vielbesprochenen Frage der Obszönität des passer wird eine recht unentschiedene Haltung eingenommen (152; 155). Die beherrschende Adaptationsform Martials ist die „vereindeutigende Epigrammatisierung“, d.h. Obszönisierung, Catulls (160), etwa seiner passer – (in VII 14, 154) und Kußgedichte (in XII 59, 156f.).

Wesentlich schwieriger ist es, Aussagen über die martialische Behandlung der übrigen Werkteile Catulls zu machen; eine Ablehnung der Attis-Dichtung wird aus der Erwähnung dieses Stoffes in dem gegen Remmius Palaemon gerichteten Gedicht II 86 abgeleitet (158f.); noch weniger lässt sich über den heute als „epigrammatisch“ bezeichneten dritten Werkteil Catulls sagen.

Aus dem ovidischen Werk (161ff.) ist dem Martial erwartungsgemäß die Liebesdichtung am präsentesten (164). Auch hier dominiert als Aneignungsmodus die „epigrammatische Obszönisierung“ (164); die explizite sprachliche Unanständigkeit Martials tritt der elegisch verhüllten Sprache Ovids entgegen (165). Bemerkenswerter ist, daß Martial bei Ovids Selbstkanonisierung anknüpft (170) und sich hierbei keineswegs auf die dichterische Frühphase Ovids beschränkt: Die Exildichtung wirkt bei Martial vielfach nach (172ff.), insbesondere in der Fokussierung auf den Kaiser als wichtigsten und „gefährlichsten Leser“ (173).

Wenn Horaz bei Martial begegnet (175ff.), so ist fast immer der Lyriker gemeint (177f.); thematisiert werden insbesondere Übereinstimmungen in den sympotischen Gedichten (179ff.). Die übrigen Gattungen sind weitaus weniger präsent (182ff.).

Nach kürzeren Abschnitten über die beiden Senecae (190ff.), Lukan (198ff.) und Silius Italicus (204ff.) wird auf die Darstellung der zeitgenössischen Literaturkreise bei Martial eingegangen (206 ff.). Hier geht es um die – für den heutigen Leser literaturgeschichtlich obskuren – Zeitgenossen Martials (am bekanntesten ist wohl der auch aus Statius bekannte erotische Dichter Stella, 217ff., und der Kritiker Faustinus, 230ff.); Aussagen über ihre literarische Physiognomie sind meistens prekär, zumal Mindts Methodik nicht auf die systematische Auswertung aller – sich meist auf Martialgedichte beschränkender – Zeugnisse über bestimmte literarische Persönlichkeiten, sondern auf die exemplarische Interpretation repräsentativer Gedichte angelegt ist. Unter dem Stichwort „Exklusion“ werden auch von Martial als Dichter abgelehnte Zeitgenossen herangezogen (243ff.). Ein kurzer Abschnitt ist zudem dem Schweigen Martials über Statius gewidmet, das in Anbetracht der sich ebenfalls programmatisch in die Kleindichtung einordnenden Silven erstaunen muß und zu Spekulationen Anlaß gegeben hat, an denen Mindt jedoch nicht teilnimmt (251ff.). Als eine weitere Kanonlücke – neben der bereits oben berührten Lehrdichtung – werden die archaischen römischen Komiker Plautus und Terenz ausgemacht (257).

Der Schlußteil des Buches ist allgemeineren Fragestellungen gewidmet und zieht die Schlußfolgerungen aus den zuvor gemachten Einzelbeobachtungen: So wird etwa die Tatsache, daß sich Martial als dichterischer Nachfahre eher des obskuren Domitius Marsus als Catulls darstellt, plausibel erklärt mit seinem Bestreben, Anschluß an den augusteischen Literaturbetrieb – und nicht etwa an die spätrepublikanische Epoche – zu finden (263); die archaischen römischen Epigrammatiker werden völlig verschwiegen (265). Damit wendet sich Martial zugleich (ähnlich wie zuvor Horaz) gegen die römische Archaik vergötternde Stilrichtungen (besonders zu beachten ist hier XI 90, 255).

Den Schluß machen zusammenfassende Beobachtungen über die „Lizenzen innerpoetischer Literaturgeschichte“ (267ff.) und „epigrammatische Transformationsmodi“ (272ff.) sowie Betrachtungen über die „Wunschleserschaft“ Martials (283f.), in deren Mittelpunkt der Kaiser als „höchster Leser“ steht (278ff.). Mindt betont immer wieder, daß diese von Martial imaginierte Leserschaft letztlich – wie das von ihm gezeichnete Bild der früheren Autoren – seine „Konstruktion“ ist.

Die Verdienste von Mindts Arbeit, die eine gewaltige Stoffülle sinnvoll gliedert, gut darstellt und zu weitestgehend plausiblen Ergebnissen führt, werden etwas gemindert durch Ungenauigkeiten im Umgang mit lateinischen Originalzitaten und den diesen grundsätzlich beigefügten deutschen Übersetzungen.

So wird in einem Exkurs über den Musterelegiker Tibull ein auf diesen bezügliches Epigramm des „Bücherzyklus“ zitiert (XIV 193):

Ussit amatorem Nemesis lasciva Tibullum,
In tota iuvit quem nihil esse domo.

Mindt (261) hebt hervor, daß Martial im Pentameter auf ein Vorbild aus dem Delia-Buch anspielt (I 5, 30 Et iuvet in tota me nihil esse domo), und zeigt anhand weiterer Tibull-Testimonia sehr überzeugend, daß solche vermeintlichen „Verwechslungen“ zwischen dem Delia- und dem Nemesis Buch geradezu zum Usus der literarischen Anspielungen auf Tibull gehören. Doch trotz des deutlichen Tibull-Zitates übersetzt sie den Pentameter mit „er wünscht, daß im ganzen Hause nichts sei“; natürlich muß es richtig heißen „es freute ihn, im ganzen Hause ein Nichts zu sein“ ( nihil ist nicht Subjektsakkusativ, sondern Prädikatsnomen zu esse); Tibull resümiert mit dem Pentameter seine Vorstellung, wie Delia als domina seinen gesamten Haushalt erfüllt und ihn selbst überflüssig macht.

Ähnliche Versehen und Unrichtigkeiten begegnen recht häufig:

38 (Vell. II 66, 3): nicht caelestissimus os, sondern caelestissimum os.
38 f. (Vell. II 66, 4f.): adeo non abstulisti, ut auxeris nicht „nicht verringert, wie du sie vergrößert hast“, sondern „in solchem Maße nicht verringert, daß du sogar …“.
42 (IX 70, 9): quod tua tempora sordent nicht „was dir die Zeit verleidet“, sondern „daß dir deine Zeit als schmutzig gilt“.
56 (II 30, 4): Et cuius laxas arca flagellat opes nicht „dessen Geldkasten große Schätze wohl verwahrt“ (Anm. 171), sondern vielmehr „zum Ertrag antreibt“.
58 (V 56, 6): Famae Tutilium suae relinquat nicht „Überlasse T. seinem Ruhme!“, sondern „er (der Sohn) soll T. seinem Ruhm überlassen“.
62f. (VII 63, 10): adserto … orbe kann kein Dativ sein („für die befreite Welt“), sondern nur kausaler Ablativ.
65f. (X 20, 10f.): Das Adlerbild gehört zum Haus des Pedo, nicht zu demjenigen des Plinius.
83 (Quint. inst. I 8, 5): institum.
89 (VIII 6, 6): Ferret ut haec nicht „damit er diese bringe“, sondern „damit er diese davontrage“.
V.11 desselben Gedichts: in quo (sc. scypho) misceri iussit amicis nicht „in dem … die Freunde … mischen ließ“, sondern „in dem er den Freunden mischen ließ“.
99f. (X 58, 9): Dura nicht übersetzt.
110f. (VIII 55, 16): Quae poterant ipsum sollicitare Iovem bezieht sich natürlich auf die „Lippen“ ( labra), nicht auf den „Becher“ ( carchesia).
116 (XI 3, 9f.): Cum pia reddiderint Augustum numina terris, / Et Maecenatem si tibi, Roma, darent. Nach Mindts Übersetzung wäre hier ein cum Satz mit einem si -Satz koordiniert; in Wirklichkeit ist der cum -Satz dem folgenden si -Satz subordiniert: „wenn die guten Götter dir, Rom, auch einen Maecenas gäben, da sie ja schon einen Augustus der Welt zurückgegeben haben“. Die ganze Ausdeutung Mindts (116f.) lässt nichts davon erkennen, daß hier von dem neuen Herrscher Nerva die Rede ist.
117 (XII 3, 10): quae faciles vix tribuere dei nicht „was soeben die Götter leicht verteilt haben“, sondern „was kaum geneigte Götter zugeteilt hätten“.
134f. (X 103, 8): Ut nach der quantitativen Zeitangabe neben dem Indikativ datis nicht „so dass“, sondern „seit“.
144f. (V 5, 2): Ingenio frueris qui propiore dei nicht „der du ein göttlich begünstigtes Talent genießt“, sondern „der du das Genie des Gottes (Domitian) aus größerer Nähe genießt“ (insofern der Angeredete für die kaiserliche Bibliothek zuständig war).
158 (II 86, 1): carmine glorior nicht „ich … ein … Gedicht rühme“, sondern „ich mich eines … Gedichtes rühme“; Martial imaginiert die Perspektive des stolzen Autors.
187f. (IV 29, 5): spoliatricem … amicam nicht „die Geliebte, wenn sie sich auszieht“, sondern „die Geliebte, die einen ausnimmt“.
V.8 desselben Gedichts: in tota … Amazonide nicht „mit seiner ganzen Amazonides“, sondern „mit seiner ganzen Amazonis“.
192 Anm. 665 (VII 44, 10): Illi te, nicht Ille te. 201 (X 64, 6): Die Übersetzung „wenn ich dich nicht von hinten nehme“ verkennt das Passiv pedicor.
202 ([Lucan] fr. 8, 1): nicht desiderem ullam, sondern desideret ullam. 203: „den gen[i]us loci “.
215 f. (IX 90): V.5 bleibt unübersetzt; in V.9 wird Zypern ( Cypron) mit „Cypris“ (= Venus) verwechselt.
218 (Stat. silv. I 2, 253): senex als Attribut zu Callimachus nicht übersetzt.
220 (VII 90, 4): Wie kann Aequalis liber est, Cretice, qui malus est heißen „ein ausgeglichenes Buch schreibt, Creticus, wer schlecht/boshaft ist“?
222 (VII 69, 2): Cuius Cecropia pectora madent.
224 (VII 42, 1): Statt se quis ist si quis zu lesen.
225 f.: Cerrinius taucht auch in der Form Cerrinus auf.
236: In dem Sulpicia-Fragment (FPL p. 330ss. Blänsdorf) wird der jambische Trimeter durch die Verschreibung carduci statt cadurci zerstört. Die gebotene Übersetzung („wenn das Laken …“) ist m.E. grammatisch unmöglich.
248 (VI 65, 5): Conveniat nobis nicht „es wäre besser für uns“, sondern „wir wollen uns einigen“.
XII 94, 10: Hinc etiam petitur iam mea palma tibi. Die Übersetzung „sogar darin erstrebst du die Siegerpalme“ lässt die entscheidende Bekundung von Martials poetischem Selbstbewusstsein weg: „die Siegerpalme<, die schon mein ist>“.
263f. (XI 20, 6): faciam? nicht übersetzt.
279f. (V 15, 3): „vielmehr freuen sich viele Leser über die Ehrung seines [richtig: ihres] Namens“.
V.6 desselben Gedichts: prosit.

Auch typographische, orthographische und grammatikalische Versehen im Deutschen sind nicht gerade selten; für eine Aufzählung fehlt hier der Raum.

Das Buch erschließt mit der Kanonisierung der vorgängigen lateinischen Literatur bei Martial ein gewaltiges und bedeutendes Feld und wird – schon wegen seiner Konkurrenzlosigkeit – zum Standardwerk werden. Gerade deshalb würde man sich wünschen, daß die zahlreichen Detailirrtümer berichtigt werden.

Notes

1. Ausführlich hierzu: F. Grewing Martial, Buch VI. Ein Kommentar (Hypomnemata 115, 1997), z.St.