BMCR 2007.10.08

Dining Posture in Ancient Rome. Bodies, Values, and Status

, Dining posture in ancient Rome : bodies, values, and status. Princeton: Princeton University Press, 2006. xii, 219 pages, 8 pages of plates : illustrations (some color) ; 25 cm. ISBN 0691124574. $39.50.

Table of Contents

Lohnt die Frage, welche Körperhaltung die Römer beim Essen einnahmen, eine monographische Darstellung? Auf den ersten Blick kann man da skeptisch sein, nach der Lektüre des Buches von Matthew Roller (R.) ist die Antwort jedoch klar: ‘Dining Posture’ ist ein hochinteressantes Thema, dessen archäologische und sozialgeschichtliche Implikationen den Aufwand von 219 Seiten voll rechtfertigen. R. teilt seine Studie, die Zeit von ca. 200 v. bis 200 n.Chr. behandelnd, in drei gewissermassen natürliche Kapitel ein, die jeweils den Männern, den Frauen und den Kindern beim Essen gewidmet sind. Schon diese Spezifizierung, die für heutige Bankette niemandem in den Sinn käme, zeigt die besondere symbolische und repräsentative Qualität dieser keineswegs nur praktischen Frage.

Dass geschlechts- und alterspezifische Körperhaltungen beim römischen convivium eine kommunikative Qualität haben, wurde schon im 19. Jahrhundert behandelt; es war nicht zu übersehen, weil die antiken bildlichen Darstellungen differenzieren und auch die literarischen Quellen diese Unterscheidung behandeln. Die berühmten Handbücher deutscher Provenienz — besonders Blümners ‘Privataltertümer’, Marquardts ‘Privatleben’ und Friedländers ‘Sittengeschichte’ — nahmen dies auf, sodass sich folgende communis opinio (bis in die jüngsten Nachschlagewerke hinein) entwickelte: Männer freier Herkunft lagen bei Tisch, respektable Frauen derselben Schicht sassen zur Zeit der Republik, lagen jedoch in der Kaiserzeit ebenfalls auf Speisebetten. Freigeborene Kinder, wenn überhaupt anwesend, sassen. Sklaven dagegen kennzeichnete die stehende Haltung. Demgegenüber behauptet R. in seiner Einleitung, diese grundlegende Einteilung sei eine moderne Konstruktion: “I will adduce many texts that represent free adult males sitting or standing in the convivium, as well as reclining; also texts that represent slaves reclining or sitting, as well as standing; free children reclining as well as sitting; and free adult women reclining during the Republican period, when the handbooks say they sat” (p. 5).

Der Leser ist gespannt, ob R. dieses Behauptungen belegen kann, die tatsächlich die bisher angenommenen Regeln fast sämtlich umstürzen würden. Er stützt sich einerseits auf die Analyse möglichst aller bildlichen Darstellungen (auch der sog. Subelite) und andererseits auf “hundreds of texts” (p. 5), die er anhand der “Packard Humanities Institute database” erhoben hat (p. 12); dankenswerterweise gibt es am Ende einen Index der behandelten Stellen (p. 209-213). Was die Sekundärliteratur angeht, konnte R. die auf die bildlichen Darstellungen konzentrierte Studie Katherine Dunbabins (2003) noch einbeziehen, leider jedoch nicht die deutschen einschlägigen Monographien, die in jüngster Zeit — offenbar zu kurz vor Abschluss seiner Arbeit — erschienen sind; manches, was ihm als Neuentdeckung erschien, ist hier schon vorweggenommen, manches von ihm Übersehene wird hier behandelt;1 derartige Überschneidungen sind kaum zu vermeiden und können dem Autor natürlich nicht angelastet werden.

Was die von R. intendierte Widerlegung der communis opinio angeht, muss der Rezensent allerdings schon jetzt erklären, dass er sie im Kern für missglückt hält. Jedenfalls ruht sie auf einer schmalen Textbasis (was er selbst p. 5 der communis opinio vorwirft), und diese vergleichsweise seltene Behandlung des Themas in der Antike ist leicht erklärbar: gängige soziale Praxis und allgemein verbreitete Körperwahrnehmung mussten nicht eingehend kommentiert werden; man erwähnte sie eher zufällig.

Schauen wir uns also die vier Gruppen — freie Männer, freie Frauen, Kinder und Sklaven — und ihre Körperhaltungen beim gemeinsamen Essen etwas genauer an, mit letzteren beginnend. Dass die bedienenden Sklaven zu stehen hatten, nennt R. selbst eine “fundamental norm” (p. 21), und mehr sagen auch die Handbücher nicht; dass Sklaven bei Banketten unter ihresgleichen auf Sofas liegen konnten und dies auch die Prostituierten taten, wenn sie bei Banketten anwesend waren (nicht als Tischbedienstete, sondern als Begleiterinnen der Gäste), bestätigt nur diese Norm. Hier gibt es also tatsächlich keinen Dissens. Ähnliches gilt für die Haltung freier Männer; auch hier stimmen R. und die communis opinio überein, dass sie “normally” (p. 84) bei convivia lagen. Ausnahmen (p. 85-88), bei denen freie Römer degradiert werden sollen oder sich selbst degradierten,2 und solche, bei denen die militärische disciplina der otium -Sphäre gegenübergestellt werden sollten, bestätigen nur die Regel und wurden auch schon immer so verstanden.

Echten Dissens gibt es also nur bei den Frauen und Kindern. Was letztere angeht, ist R. der Meinung, dass sie in der Regel ebenfalls zu Tisch lagen (p. 170ff.). Die Stellen, die er als Beleg anführt (Cic. Verr. 2,3,23. 5,81; Plu. Ant. 28,7ff.; Suet. Tit. 2)3 beziehen sich jedoch auf prominente Jugendliche kurz vor der toga virilis; der Zeitpunkt, ab dem Jugendliche beim Bankett wie die Erwachsenen lagen, war also nicht genau bestimmt und hing von den Umständen ab. An der Regel, dass Kinder auf eigenen Stühlen oder auf dem unteren Ende der Liegesofas sassen, zu zweifeln, erlaubt dies nicht. Diese Regel ergibt sich aus Stellen in Suetons Biographien und in Tacitus’ Annalen, wo vom Sitzen der Kinder an der kaiserlichen mensa die Rede ist, ohne dass irgendetwas auf eine spezielle Sitte ‘bei Hofe’ hindeutet,4 zumal Klemens von Alexandrien in seinem Paedagogus Benimmregeln ausführt, wie hoi neoi gesittet am Tisch sitzen sollten (2,54,3); da er diesen zugleich auch Empfehlungen für dezentes Liegen gibt, liegt es nahe, dass jeweils unterschiedliche Altersstufen gemeint sind. Hinzukommen zwei bildliche Darstellungen, die auf dem unteren Teil des Speisesofas sitzende Kinder zeigen.5 Sie sind selten, es gibt aber auch keine Gegenbeispiele. Kinder beim Bankett war keine übliche funeräre Darstellungsform, und gerade die individuelle Anfertigung lässt (anders als bei sitzenden Frauen, siehe unten) auf die Realität schliessen. Offen bleibt somit nur die Frage, wie oft die Regel, dass Kinder beim Mahl zu sitzen hatten, durchbrochen wurde.

Wie sieht es nun mit der Körperhaltung der Frauen aus?6 R.s These läuft darauf hinaus, dass es hier niemals einen Wechsel der Bankettposition (vom Stuhl auf das Sofa) gegeben hat. Damit befindet er sich im Gegensatz zu den ausdrücklichen Aussagen des Varro (Isid. orig. 20,11,9) und des Valerius Maximus (2,1,2), die diesen Wechsel behaupten. R. kann (p. 101) nur ein einziges Beispiel für eine beim römischen Bankett liegende ‘ehrbare’ Frau vor dem letzten Jahrhundert der Republik nennen: Alkmene lag laut Plautus’ Amphitruo (V. 804) mit ihrem (scheinbaren) Ehemann zu Tisch. Dass hier nicht griechisches, sondern römisches Kolorit vorherrsche, zeige — so R. — das vorangegangene Bad des Heimkehrers — aber das war doch auch in Griechenland üblich (man denke nur an Agamemnon!) — und überhaupt die Teilnahme der Ehefrau; aber es geht hier um ein Mahl im engen Familienkreis, das Frauen auch im 5. Jahrhundert v. Chr. (von der homerischen Zeit ganz zu schweigen) sehr wohl gestattet war.7 Es gibt also kein sicher bezeugtes Gegenbeispiel zu den Quellenaussagen.

R.s Hauptargument liegt auch auf einer anderen Ebene: Das Liegen von Mann und Frau auf demselben Sofa (die Frau ‘vor’ dem Mann) sei ein Indikator für einerseits die Überwachung der Frau in der wein- und generell genussgesättigten Bankett-Atmosphäre und andererseits für ihre enge und zumindest potentiell sexuelle Beziehungen und sei insofern immer die übliche Bankettposition für Paare gewesen (104f.). Aber auch wenn die Voraussetzung einer starken sexuellen Konnotierung dieser Haltung für eine bestimmte Zeit akzeptiert wird, wäre damit nicht gesagt, dass sie prinzipiell gegeben war. R. selbst gibt zu, dass etwa das lectisternium von 217 v.Chr., bei dem laut Livius 22,10,9 die zwölf Olympier auf sechs Klinen lagen (und etwa Neptun und Minerva sich eine teilten) nicht “according to Roman convivial and sexual norms of the Late Republic and early Empire” interpretiert werden dürfe (p. 111,34). Umgekehrt können dann aber diese Normen auch keine Bedeutung haben für die Bankettposition der Frauen im 4. — 2. Jahrhundert v.Chr.

Aber auch generell ist zu bezweifeln, dass die Lagerung eines Mannes im Rücken einer Frau auf derselben Kline grundsätzlich eine sexuelle Bedeutung hatte. Die Grundbedeutung war vielmehr eine soziale: der auf einer Kline für mehrere Personen auf dem obersten Platz Liegende hatte in der Regel auch den gesellschaftlichen Vorrang; so folgten auf dem lectus imus eines Triklinium dem Gastgeber (auf dem locus primus) seine Familie, etwa seine Frau oder auch andere weibliche Mitglieder seines Hauses8 eventuell auch Freigelassene. Eine generell sexuelle Bedeutung des Liegens in alicuius sinu (also unterhalb, wo auch besonders Vertraute lagen)9 scheidet deshalb aus. Erst unter besonderen Bedingungen konnte die Konnotation der Sexualbeziehung dazukommen, diese war aber an eine solche Position nicht gebunden; so lagen bei dem von Martial 5,78,31f. beschriebenen Sigma-Mahl (eine Alternative zum Triklinium, die R. leider gar nicht behandelt), die beiden Männer auf den (begehrten) Aussenplätzen, die jeweiligen Freundinnen dagegen innen.10

Es stellt sich somit die Frage, auf welcher Basis man die eindeutigen literarischen Zeugnisse (Varro, Valerius Maximus) über das ursprüngliche Sitzen der römischen Frauen beim Bankett anzweifeln kann. Zwar ist zuzugeben, dass es keine weiteren direkten Zeugnisse gibt, aber das kann kein Argument sein: über röm. Bankette vor ca. 100 v.Chr. wissen wir generell kaum etwas. Immerhin zeigen spätere Quellen (D.Chr. or. 7,65f.; Apul. met. 1,22,4), dass es in der Kaiserzeit als Zeichen bäuerlicher Sittsamkeit bzw. knauseriger Ärmlichkeit galt, wenn die Frau — anders als der Ehemann — beim Essen sass. Die Herkunft dieses Habitus ist viel leichter zu erklären, wenn es sich um ein gewissermassen abgesunkenes Ideal aus den ‘guten, alten Zeiten’ der Republik handelt, als wenn man annehmen müsste, er sei neu entwickelt worden. Auch was die Banketthaltung der Frauen angeht, verdient die communis opinio also den Vorzug. Wann genau den Ehefrauen das Speisesofa erlaubt wurde, wissen wir nicht (Val. Max. 2,1,2 spricht sehr allgemein von aetas nostra) ; Ciceros Verresrede 2,1,66 zeigt immerhin, dass der Wechsel im früheren 1. Jh. v.Chr. schon im Gange war.

Im letzten Teil (bes. p. 123-139) beschäftigt sich R. mit den kaiserzeitlichen bildlichen Darstellungen des sog. Totenmahls, bei denen die Ehefrau häufig neben dem liegenden Mann auf einem Stuhl sitzt. Entsprechend der bisherigen Argumentation deutet er diese Darstellungen als Versuche der (meist ‘subelitären’) Auftraggeber, ihre Frauen durch die sitzende Haltung vor der Kontamination zu schützen, die das accumbere durch seine Nähe zu Wein und Sex bedeutet habe. Dies ist richtig und falsch zugleich. Richtig ist, dass das Bei-Tisch-Liegen tatsächlich die mediterrane Chiffre des Symposion-Genusses war und dass die Frauen durch die sitzende Haltung davon zwar nicht völlig ausgeschlossen, jedoch separiert werden sollten. Falsch aber ist, dass es sich bei dieser Darstellungsform und eine bewusste, ideologisch bestimmte Wahl (so p. 137 u. 148) kaiserzeitlicher ‘Mittelschichten’ handelt, die direkte Rückschlüsse auf deren Bankettverhalten erlaubt. Tatsächlich ist diese funeräre Demonstration eine Tradition so alt wie das Bankettsofa selbst; sie stammt also aus dem Vorderen Orient,11 von wo sie über Griechenland nach Italien gewandert ist. Erklärungsbedürftig und auffallend ist deshalb weniger die auf Grabreliefs sitzend abgebildete Frau, sondern die etruskische Tradition, beide Geschlechter gemeinsam auf dem Sofa liegend darzustellen.12

R.s Vernachlässigung archäologisch-ikonographischer Traditionen bzw. seine Tendenz, die Bankett-Darstellungen auf schichtenspezifisch dem jeweiligen sozialen Bedürfnis geschuldete Gestaltungswünsche zurückzuführen, verursacht auch dann Probleme, wenn er vor diesem Hintergrund die Wandmalereien in Pompeji zu erklären sucht (p. 148f.). Sie entstammen derselben (‘subelitären’) Schicht wie die Grabreliefs mit einer Totenmahlszene; Männer und Frauen liegen hier aber gemeinsam auf den Sofas und prosten sich genussvoll zu. Wird hier jetzt alkoholischer und sexueller Exzess propagiert? Es erfordert eine komplizierte Theorie der Ausblendung und Selbstzensur, wenn man erklären will, wie Männer und Ehefrauen, die in solchermassen geschmückten Speisesälen gemeinsam zu Tisch lagen, die soziale Botschaft dieser Szenen diesmal gar nicht auf sich oder nur teilweise auf sich bezogen haben sollen. Viel zwangloser wäre auch hier der Verweis auf Gattungstraditionen, die übrigens dazu führten, dass die Szenerie dieser Gemälde meist eher griechisch als römisch ist.

Im Appendix (p. 181-188) attackiert R. eine weitere communis opinio, wieder ohne den Rezensenten überzeugen zu können. Es geht um die comissatio, womit man gemeinhin den an das Bankett der Speisen anschliessenden Umtrunk bezeichnet. R. stellt nun die These auf, dass ein comissatio genanntes Gelage als Teil des römischen Gastmahl nichts anderes als ein moderner Mythos sei, eine Schimäre der Forschung, namentlich der “standard handbooks” (181) der deutschen Altertumswissenschaft, die dieses Comissatio -Gelage recht eigentlich erst geschaffen habe. Die comissatio sei in Wirklichkeit nichts anderes gewesen als ein ‘outdoor (drunken) revel through the streets’ (p. 186f.), also ein Umzug der Zecher, nicht der Umtrunk im Bankettsaal.

Ohne hier nun auf die Details eingehen zu wollen,13 sei so viel gesagt, dass seit den lateinischen Komödien das Lehnwort comissari (wie das griechische kômazein) tatsächlich eine doppelte Bedeutung hat: das Trinken beim Gelage und das weinselig-festliche Umherziehen. Der Umzug aber wurde in Rom — von wenigen bezeichnenden Ausnahmen abgesehen — kaum mehr praktiziert: die Teilnehmer hätten durch den öffentlich demonstrierten Verlust der Selbstkontrolle ihre dignitas verloren, was sozial tödlich gewesen wäre. Folglich hatte comissatio, wenn es um die Beschreibung der ‘Vita Romana’ ging, eine vorherrschende Bedeutung, eben die (von R. marginalisierte) des Umtrunks.

R.’ Kritik an den ‘Handbüchern’ ist also auf’s Ganze gesehen und im Detail nicht überzeugend. Zwar ist sicher richtig, dass die positivistischen Synthesen des späten 19. Jahrhunderts der vielschichtigen sozialen Praxis des gemeinsamen Tafelns nicht durchgehend gerecht werden. Dass sie aber die Quellen auf der faktischen Ebene mehrfach so grundlegend missverstanden haben sollen, hätte doch etwas stutzig machen können.

Keineswegs jedoch steht und fällt der Wert von R.s Arbeit mit seinen genannten Thesen (sie wurden hier so ausführlich behandelt, weil der Autor sie stark betont und weil die Gefahr besteht, dass sich eine neue ‘Orthodoxie’ der römischen Bankettsituation herausbildet); denn sie erschöpft sich nicht in ihnen. Hervorzuheben ist etwa das grosse 1. Kapitel (p. 15-95: Dining Men: Posture, Leisure, and Privilege), in dem die Verbindung von otium und convivium ebenso mustergültig herausgearbeitet wird wie die soziale Wirkung dieser Institution. Sehr verdienstvoll ist auch seine (erstmals um Vollständigkeit bemühte) Behandlung der bildlichen Darstellungen römischer Frauen beim Bankett, der auch ein entsprechender Katalog aller relevanten Grabmäler und Wandgemälde entspricht (p. 189-196). Für alle Teile der Studie gilt schliesslich, dass R. klar formuliert, genau dokumentiert (nicht zuletzt die Bildquellen) und nachvollziehbar argumentiert, auch in kontroversen Situationen, und dass er dem Leser die sozialhistorische Relevanz einer scheinbar nur antiquarischen Frage engagiert und anregend vor Augen geführt hat.

Notes

1. E. Stein-Hölkeskamp: Das römische Gastmahl. Eine Kulturgeschichte. München: Beck 2005; K. Vössing: Mensa Regia. Das Bankett beim hellenistischen König und beim römischen Kaiser (Beiträge zur Altertumskunde, 193). München: Saur 2004; siehe auch u. ders.: CIL IV 7698 und die Bedeutung von mappa (Varro ling. 9,47 und Hor. epist. 1,5,22); in: ZPE 137(2001) 35-40 zu R., p. 147 und unten n. 10.

2. Zu Plaut. Stich. 486-93 (p. 87) hätte Capt. 471 hinzugefügt werden können; unisubsellium ist allerdings keine Bank (“bench”: p. 87), sondern ein Hocker; hierzu Vössing [n. 1] 556. Übrigens sitzt Terenz in Suet. vita Terent. 3 nicht etwa beim Essen auf einer Bank (so R., p. 5), sondern trägt von dort zur Unterhaltung vor; zum Essen eingeladen, durfte er dann, wie die anderen Gäste, liegen; in Suet. Cal. 26,2 (p. 85) wird die Position modo ad pluteum — modo ad pedes missverstanden: pluteus ist die Seitenlehne, und ad pedes bezieht sich auf die Füsse der Gäste, nicht auf die der Sofas, s. Vössing [n. 1] 379f. und 547-552. Gleiches gilt für Petron. 58,1 u. Dio 59,29,5 (R., p. 20 u. 88).

3. Petron. 85,4 sagt dagegen nichts aus; denn hier ist nicht vom Liegen bei Tisch die Rede (so R., p. 173), sondern vom Schlafen, ausnahmsweise im triclinium.

4. Es war gerade das Wesen der Bankette der frühen principes, dass sie nicht eigene Regeln hatten, s. Vössing [n. 1] 541 (anders R., p. 164). Das more veteri in Suet. Claud. 32 bezieht sich nicht auf das Sitzen generell, sondern das ad fulcra (vgl. S. Faust: Fulcra. Figürlicher und ornamentaler Schmuck an antiken Betten. Mainz: Zabern 1989), womit hier sicher die Lehne am oberen Ende des Bettes gemeint ist (anders R., p. 163) und somit das Sitzen nicht auf den Sofas, sondern daneben auf eigenen Stühlen (Vössing [n. 1] 382f. und 552-554); Aug. 64,3 ( in imo lecto assidere) und Tac. ann. 13,16,1 ( sedentes propria mensa) beschreiben dagegen modernere Varianten.

5. R., fig. 1 und fig. 18; falls fig. 18 “a pet slave” darstellt (p. 167), dann doch jedenfalls die Position in Vertretung eines Kindes.

6. Hierzu schon ders.: Horizontal Women: Posture and Sex in the Roman Convivium; in: AJPh 124, 2003, 377-422; wieder in: B.K. Gold, J.F. Donahue (ed.): Roman dining. Baltimore 2005, 49-94 (fehlt in der Bibliographie).

7. J.B. Burton: The Function of the Symposium Theme in Theocritus’ Idyll 14; in: GRBS 33 (1992) 227-45, hier 230-35; dies.: Women’s Commensality in the Ancient Greek World; in: Greece and Rome 45 (1998) 143-65.

8. Dies ist z.B. die Situation in Tac. ann. 6,27,2, wo Agrippina Maior neben (d.h. hier wohl: unterhalb von) ihrem Schwiegervater Tiberius liegt: Vössing [n. 1] 376.

9. Siehe z.B. Plin. epist. 4,22,4 und NT Ev.-Jh. 13,23; 21,20, dazu Vössing [n. 1] 386.

10. K. Vössing: Martial 5,78,31f. und die Platzordnung auf dem sog. sigma; in: Mnemosyne 58, 2005, 431-441 mit Hinweis auf eine entsprechende Mosaikdarstellung. R. übergeht leider die Fragen der Platzordnung fast völlig, obwohl sie mit denen der Körperhaltung eigentlich eng verbunden sind.

11. Siehe etwa H. Koch: Königreiche im alten Vorderen Orient. Mainz: Zabern 2006, Abb. 109: Assurbanipal (668-627 v.Chr.), der letzte grosse assyrische Herrscher, liegt zu Tisch; die Frau sitzt auf einem Stuhl daneben.

12. … was R. leider kaum beachtet; siehe B. Ford Russell: Wine, Women, and the Polis: Gender and the Formation of the City-State in Archaic Rome; in: G & R 50, 2003, 77-84 mit der These, dem tatsächlich eine andere Stellung und Freiheit der Frauen beim Bankett entsprach, die dann in der römischen Republik zurückgedrängt wurde; vgl. auch A. Zaccaria Ruggiu: More regio vivere. Il banchetto aristocratico e la casa di età arcaica. Roma: Quasar 2003.

13. Vgl. K. Vössing: Das römische Trinkgelage ( comissatio) — eine Schimäre der Forschung? In: ders (ed.): Das römische Bankett im Spiegel der Altertumswissenschaften. Stuttgart: Steiner 2008.