BMCR 2006.05.15

Phylakes und Phylakon-Steuer im griechisch-römischen Ägypten. Ein Beitrag zur Geschichte des antiken Sicherheitswesens. Archiv für Papyrusforschung und verwandte Gebiete; Beiheft 17

, Phylakes und Phylakon-Steuer im griechisch-römischen Ägypten : ein Beitrag zur Geschichte des antiken Sicherheitswesens. Archiv für Papyrusforschung und verwandte Gebiete. Beiheft ; 17. München / Leipzig: Saur, 2005. xii, 222 pages ; 25 cm.. ISBN 359877592X. €98.00.

Staat soll ein politischer Anstaltsbetrieb heißen, wenn und insoweit sein Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt.”1 Das Diktum des Soziologen Max Weber vom Gewaltmonopol des Staates gilt heute allgemein als Aufbauprinzip aller modernen Staaten und Basis für das Funktionieren jedes rechtlich geordneten Gemeinwesens. Und doch sprießen täglich private Sicherheitsunternehmen wie Pilze aus dem Boden, leisten sich vermögende Privatleute den exklusiven Schutz ihrer Person und ihrer Güter — teilweise in Zusammenarbeit mit der staatlichen Exekutivadministration, teilweise aber auch gegen sie. Befinden sich das staatliche Gewaltmonopol und damit der moderne Staat im Sinne Max Webers daher in einer Krise? Ist also die Scheidung der Begriffe “staatlich” und “privat” in der post-modernen Gesellschaft noch aufrecht zu erhalten?2

Der Althistoriker Homoth-Kuhs wirft mit seiner Studie zu Phylakes und Phylakon-Steuer im griechisch-römischen Ägypten einen für dieses Thema erhellenden Blick auf die Organisation des Sicherheitswesens im vor-modernen “Staat” Ägypten, unter ptolemäischer wie römischer Herrschaft. Homoth-Kuhs, nun im Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg tätig, untersucht hierbei die unterste Ebene des Sicherheitswesens, die sich insbesondere in der Personengruppe der Phylakes, φύλακες, konkretisiert und aufgrund der überschaubaren Quellenlage für eine Einzeluntersuchung anbietet. Anhand der 277 Belege aus dokumentarischen Papyri und Ostraka zeigt Homoth-Kuhs nicht nur die chronologische Entwicklung der Phylakes von einem privaten Sicherheitsdienst unter den Ptolemäern bis hin zur weitgehenden Verstaatlichung dieser Institution unter römischer Herrschaft auf; er zeichnet durch seine grundlegende Systematisierung der Quellenbelege den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Phylakes ebenso nach wie die liturgische Gestaltung des Amtes sowie die Finanzierung ihrer Tätigkeit durch die Phylakon-Steuer. Ausführliche Indizes zu Quellen, aufgeteilt nach Papyri und Ostraka, Sachen und vorgeschlagenen Korrekturen bzw. Neulesungen runden den Band ab. Anstatt nur eine Auflösung der abgekürzten Literatur zu bieten, wäre aber eine vollständig erschlossene Bibliographie wünschenswert gewesen.

Nach einer kurzen Einleitung, in der die “Themenstellung, Gliederung und Vorgehensweise” (1-4) sowie der “Stand der Forschung” (4-6) entwickelt werden, wendet sich Homoth-Kuhs zunächst den “Phylakes in ptolemäischer Zeit” (7-29) zu. Wie in den anderen Großkapiteln der Arbeit auch werden zu Beginn die insgesamt 22 Belege für Phylakes in ptolemäischer Zeit systematisch präsentiert, wobei Homoth-Kuhs nicht nur tabellarisch Auskunft über den Text, die Datierung und Herkunft sowie den Dokumententyp gibt. Über eine Aufschlüsselung der zeitlichen und geographischen Verteilung ordnet er ebenso die Dokumente in das Gesamtbild der Textüberlieferung aus dem griechisch-römischen Ägypten ein. Wenn sich auch durch die Konzentration der Belege auf das 3. und 2. Jahrhundert v.Chr. in zeitlicher und auf den Arsinoites sowie Mittelägypten in geographischer Hinsicht “bei der Auswertung Zurückhaltung bezüglich der Aussagen über ganz Ägypten in der ptolemäischen Zeit” (9) empfiehlt, so gelangt man doch zu der Einsicht, daß die Phylakes in ptolemäischer Zeit den Charakter von privatem Sicherheitspersonal aufwiesen. Der Phylax, φύλαξ, unterschied sich in dieser Weise vom Phylakiten, φυλακίτης, der auf der untersten, d.h. dörflichen Ebene staatliche Polizei- und Ordnungstätigkeiten ausübte. Die Phylakes bewachten gegen Entlohnung die Felder, Gärten und Tiere von Privatleuten, begleiteten Transporte, wehrten Diebstähle ab und überstellten die festgenommenen Täter den örtlichen Phylakiten bzw. halfen bei der Identifizierung der Diebe. Unklar bleibt jedoch weiterhin das genaue Verhältnis zu den staatlichen Stellen, da die Phylakes in besonderen Fällen auch für staatliche Zwecke eingesetzt wurden. So berichtet P.Sorb. I 34 (Arsinoites; 230 v.Chr.), daß zur Begleitung eines Wacholderöl-Transportes die Phylakes der Orte entlang der Transportstrecke herangezogen wurden, wobei es sich, wie Homoth-Kuhs richtig bemerkt, keineswegs um festangestelltes Hilfspersonal der zuständigen Behörden handelte, sondern um im privaten Bereich tätige Phylakes, die ihr Aufgabenfeld nach und nach erweiterten. Einleuchtend scheint in diesem Zusammenhang auch die These, daß sich diese privaten Phylakes in späterer Zeit in einer Korporation zusammenschließen konnten, was die Gruppenbezeichnung τοὺς τῆς κώμης φύλακας und deren gemeinsame Abgabe in BGU VIII 1787 nahelegt.

Mit der Übernahme Ägyptens in augusteische Herrschaft veränderte sich das unter den Ptolemäern etablierte System von staatlichen Phylakiten und privaten Phylakes innerhalb der nächsten 100 Jahre völlig (30-36): Während die Quellenbelege für die Phylakiten im Jahre 3 n.Chr. enden, erscheinen die Phylakes ab dem Jahre 91 n.Chr. erstmals als staatliche Polizeikräfte in den Quellen. Über die Quittungen für die Phylakon-Steuer ab dem Jahre 57/58 n.Chr. läßt sich sogar relativ sicher der terminus ante für die Eingliederung der Phylakes in das staatliche Sicherheitssystem auf die erste Hälfte des 1. Jahrhunderts n.Chr. eingrenzen. Die insgesamt 107 Belege für die Phylakes in römischer Zeit mit Schwerpunkt im 2. Jahrhundert n.Chr. und die 148 Belege für die Phylakon-Steuer untersucht Homoth-Kuhs im folgenden systematisch nach vier Gruppen: Metropolenphylakes, Dorfphylakes, Phylakon-Steuer und private Phylakes.

Insgesamt erwähnen 38 Zeugnisse amtliche Phylakes in den Metropolen Ägyptens, die sogenannten Metropolenphylakes (40-87). Sie stammen fast ausschließlich aus Mittelägypten und zwar aus den Gauen Oxyrhynchites, Arsinoites, Apollonopolites Heptakomias, Hermopolites und Herakleopolites. Die inhaltlich sehr unterschiedlichen Dokumente bezeichnen die Amtsträger als φύλακες μητροπόλεως. Durch die Analyse ihrer Liturgie, die φυλακία oder φύλακες τῆς μητροπόλεως heißt, läßt sich ein gut durchorganisiertes, hierarchisches System ausmachen. Ihr Amtsbezirk bildete die jeweilige Metropole; die Amtsdauer betrug ein Jahr; der oberste Dienstherr war der Stratege; die Phylakes wurden normalerweise einem festen Stadtteil zugewiesen, wo sie — ähnlich einem Polizeirevier — mittels eines festen Einsatzplanes ihren Dienst ableisteten; die Dienstgruppe führte ein ἀρχιφύλαξ; in den Stadtvierteln oder Revieren unterstanden die Gruppen dem Archonten oder Archephodoi. Neben diesem Normaldienst, der vom Wachdienst auf den Straßen und bei den öffentlichen Gebäuden der Metropolen über polizeiliche Gewaltmaßnahmen bis hin zu Kurierdiensten reichte, gab es auch noch Sonderstellen, etwa wenn die Phylakes direkt einer Behörde wie der Strategie oder Prytanie zugewiesen waren.

Die 42 Dokumente für die Dorfphylakes / φύλακες κώμης (88-148) zeichnen hingegen ein differenziertes Bild in Bezug auf Ämterhierarchie und Aufgabenbereich: Im Gegensatz zu den Phylakes in den Metropolen waren die Dorfphylakes reine Vollzugsorgane, die nur auf Anweisung, oft durch verschiedene Behörden tätig wurden. Dies spiegelt sich auch in der Hierarchie wider: Die Dorfphylakes gehörten zwar zu den Dorfbeamten, δημόσιοι κώμης, unterstanden also direkt dem Archephodos, handelten aber ebenso oft im Auftrag des Dorfschreibers oder des Komarchen. Auch die Anweisungen durch einen mit Sicherheitsfunktionen beauftragten Militär sind bezeugt sowie mehrere Spezialphylakes für bestimmte, oft landwirtschaftliche Belange des Dorfes. Insbesondere durch den zusätzlich existentiell wichtigen landwirtschaftlichen Aufgabenbereich verwundert es kaum, daß das Zahlenverhältnis von Phylakes zur Dorfbevölkerung aufgrund von vorsichtigen Schätzungen bei 1:100 lag und damit rund dreimal höher als in den Metropolen, also umgekehrt zu der heutigen Polizeidichte in Stadt und Land.

Gemeinsam war Metropolen- wie Dorfphylakes, daß sie im Unterschied zu den ptolemäischen Phylakiten ihr Amt nicht dauerhaft ausübten, sondern auf Zeit verpflichtete liturgische Beamte waren, die, meist für die Dauer eines Jahres, den Sicherheitsdienst leisteten und dann wieder zu Privatpersonen wurden (60-71; 123-135). Als hierarchisch niedrig eingestuftes Amt wurden für die Liturgie der Phylakie vor allem die unteren ägyptischen Bevölkerungsschichten herangezogen. Über ein komplexes Ernennungsverfahren, das sich bei Metropole und Dorf unterschiedlich gestaltete, wurden die geeigneten Personen benannt, konnten sich aber über Widerspruchsverfahren, manchmal auch durch Flucht / Anachoresis dem Dienst entziehen. Dies dürfte aufgrund der niedrigen Löhne, v.a. für die Dorfphylakes, nicht selten der Fall gewesen sein, zumal für diese vom 3. Jahrhundert n.Chr. an keine Lohnzahlungen mehr belegt sind.

Zusätzlich zur Liturgie wurde die Bevölkerung dann auch noch mit der sog. Phylakon-Steuer belegt (149-192). Die ersten Steuerquittungen tauchen vom Jahr 57/58 n.Chr. an in Oberägypten auf. Sie wird u.a. in Theben, Hermonthis und Pakerkeesis als ὑπὲρ ὀψωνίου φυλάκων mit dem jeweiligen Stadtteil im Genitiv erhoben, woraus sich sicher eine jährliche Abgabe des Kopfsteuerpflichtigen für seinen Phylax vor Ort herleiten läßt. Die örtlichen und pekuniären Schwankungen in den Jahresbeiträgen können, nachdem Homoth-Kuhs selbst die These von den Ratenzahlungen angesichts der Überlieferung für unwahrscheinlich erklärt (166f.), auf eine flexible Handhabung der Besteuerung durch die römischen Behörden vor Ort hindeuten, die den Betrag am jeweiligen Bedarf ausrichteten. Der Zweck der Steuer, die Finanzierung der Arbeit der liturgisch bestellten Phylakes, dürfte jedoch bald nach der Einführung unter Kaiser Nero3 von den Nachteilen einer doppelten Belastung gerade der ärmeren Bevölkerung durch Liturgie und Steuer überdeckt worden sein; steuertechnisch wurde die Abgabe aber nicht etwa abgeschafft, sondern ging wahrscheinlich in anderen Steuern auf. So wird die Phylakon-Steuer in Oberägypten schon im 2. Jahrhundert n.Chr. im Verbund mit anderen Steuern gezahlt, in Mittelägypten taucht sie, oft unter den konkreten Zweck angebenden Komposita,4 in den papyrologisch überlieferten Steuerquittungen unter den kleineren Steuern auf, in den Kopfsteuerlisten wird sie nach und nach von der μαγδώλων -Steuer verdrängt. Insgesamt besteht hier noch weiterer Forschungsbedarf; Fortschritte lassen sich aber wohl durch eine grundlegende Neuaufnahme der Zeugnisse für die römische Steuerverwaltung in Ägypten im Vergleich mit dem ptolemäischen Steuersystem sowie der Fiskalstruktur im gesamten Imperium Romanum erzielen.5

Die staatliche Bestellung von liturgisch tätigen Phylakes hatte jedoch nicht zur Folge, daß das private Sicherheitsbedürfnis, besonders der reichen Bevölkerungsschichten, zurückging. Dies zeigt Homoth-Kuhs abschließend an den 31 Belegen für “Private Phylakes” (192-211). Sie verrichteten ähnliche Aufgaben wie die privaten Phylakes in ptolemäischer Zeit, nun vor allem bei Großgrundbesitzern und mit Schwerpunkt auf der Bewachung von landwirtschaftlichen Gütern. Die Verwunderung Homoth-Kuhs, daß “der Staat auf ein ursprünglich privates Sicherheitsgewerbe zurückgegriffen und einen staatlichen Sicherheitsdienst geschaffen hat”, gleichwohl aber “die private Form weiterbestehen” ließ (216), zeigt eindrucksvoll, wie schwer wir uns auch heute noch von der Vorstellung lösen können, daß die römische Verwaltung überreguliert und unflexibel gewesen sei.

Diese Flexibilität gerade im hochsensiblen Bereich des Sicherheitswesens anhand der überzeugenden Interpretation der Quellen herausgearbeitet und damit die Phylakes in ihren Aufgaben- und Funktionsbereich sowie ihrer Interdependenz und Interaktion mit der Bevölkerung wie Verwaltung analysiert zu haben, macht die Studie von Homoth-Kuhs zu einem Standardwerk für die kommenden Jahre.

Notes

1. M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, cap. 1, sect. 17.

2. Zur Schwierigkeit der Begriffe “öffentlich / staatlich” und “privat” im vor-modernen Rom der Kaiserzeit siehe: A. Winterling, “Öffentlich” und “privat” im kaiserzeitlichen Rom, in: Gegenwärtige Antike — antike Gegenwarten. Kolloquium zum 60. Geburtstag von Rolf Rilinger, hrsg. v. Tassilo Schmitt, Winfried Schmitz und Aloys Winterling, München 2005, 223-244. Die Ansicht von Homoth-Kuhs (13, Anm. 41), die privaten Sicherheitsdienste stünden unter strenger Kontrolle des Staates, ist zwar de jure korrekt, de facto erweisen sich aber die vielfältigen Formen des privaten Sicherheitsgewerbes mittlerweile als unkontrollierbar.

3. Die These, bereits Caligula habe dann die früher privaten Phylakes in das amtliche System integriert (174), ist in diesem Zusammenhang reine Spekulation.

4. Z.B. δεσμοφυλάκων (Gefängniswachen), μαγδωλοφυλάκων (Turmwachen) oder ποταμοφυλακίδος (Flußwachtabgabe).

5. Nach wie vor Standard ist das Werk von S.L. Wallace, Taxation in Egypt from Augustus to Diocletian, Princeton 1938!